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   OLG Karlsruhe, 04.06.1998 - 2 WF 28/98   

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https://dejure.org/1998,6039
OLG Karlsruhe, 04.06.1998 - 2 WF 28/98 (https://dejure.org/1998,6039)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.06.1998 - 2 WF 28/98 (https://dejure.org/1998,6039)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - 2 WF 28/98 (https://dejure.org/1998,6039)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 52 § 53; ZPO § 114 § 121
    Prozeßkostenhilfe - Verkehrsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 959
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.1998 - 2 WF 28/98
    Der Unterhalt der Kinder ist bei der Bemessung der Einsatzbeträge nicht vorab um den hälftigen Anteil des von der Klägerin bezogenen Kindergelds zu kürzen (BGH, FamRZ 1997, 806 ).
  • OLG Karlsruhe, 01.12.1994 - 16 WF 153/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.1998 - 2 WF 28/98
    e) Ob der Unterhaltsanspruch der Klägerin nach §§ 1361 Abs. 3, 1579 BGB ausgeschlossen oder herabzusetzen ist, muß einer Entscheidung im Verfahren der Hauptsache vorbehalten bleiben (BVferG, aaO, so auch der 16. Zivilsenat - Familiensenat - des OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1288 ; vgl. auch Wendl/Thalmann, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 8 Rn. 40).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.1998 - 2 WF 28/98
    Daher ist vielfach in einzelnen Punkten eine für die Prozeßkostenhilfe begehrende Partei eher günstige Würdigung zugrunde zulegen (BVerfG, FamRZ 1993, 664 ; Baumbach/Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 114 Rn. 80; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 114 Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.1987 - 2 WF 101/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.1998 - 2 WF 28/98
    Im Rahmen der Prozeßkostenhilfe muß von der Partei verlangt werden, daß sie bei Verfolgung ihrer Rechte diejenigen Maßnahmen ergreift, welche die geringsten Kosten verursachen (Senatsbeschluß vom 11.03.1987, FamRZ 1987, 728 m.w..N.).
  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.1998 - 2 WF 28/98
    Auf diesen Bedarf können der Klägerin im Rahmen des Prozeßkostenhilfeverfahrens keine (gegebenenfalls fiktive) Einkünfte (etwa wegen Unterhaltsansprüchen nach § 1615 1 BGB , BGH, FamRZ 1998, 541 , oder wegen Haushaltsführung) angerechnet werden.
  • OLG Zweibrücken, 08.09.2003 - 5 WF 112/03

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung Rechtsanwalt, Unterbevollmächtigter,

    Hieraus wird zu Recht abgeleitet, dass darüber hinaus die Beiordnung eines Unterbevollmächtigten nicht möglich ist (vgl. Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 121 Rdnr. 19; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl. § 121 Rdnr. 18; Schneider MDR 1999, 959).
  • OLG Nürnberg, 17.04.2001 - 10 WF 614/01

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts - keine Zulassung am

    Die gegenteilige Auffassung, daß die Prozeßkostenhilfebewilligung auch ohne Zustimmung des Rechtsanwalts in der genannten Weise beschränkt werden kann, findet sich bei Norbert Schneider (MDR 99, 959), Fischer (Musielak/Fisther, ZPO, Rdnr. 18 zu § 121 ZPO) und in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Brandenburg (JurBüro 00, 481) und Celle (MDR 00, 1038).
  • LAG München, 18.06.2010 - 10 Ta 81/09

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe

    Dieser Antrag hätte zurückgewiesen werden müssen (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1999, 959).
  • OLG Bamberg, 05.11.2002 - 3 W 120/02

    Zur Erstattung der Kosten für Prozessbevollmächtigten am Sitz und

    bb) In einem solchen Fall sind die tatsächlichen Kosten (angefallen für den Prozeßbevollmächtigten in Düsseldorf und den Unterbevollmächtigten in Bamberg) mit denjenigen zu vergleichen, die entstanden wären, wenn die Beklagte einen in Bamberg ansässigen Prozeßbevollmächtigten beauftragt und sich eines Verkehrsanwalts in Düsseldorf bedient hätte, um den Verkehr mit ersterem zu führen (Zöller a.a.O. § 91 RdNr.13 "Unterbevollmächtigter" m.w.N.; Schneider MDR 99, 959/960).
  • LAG Hessen, 02.12.2015 - 2 Ta 270/15

    § 121 Abs. 4 ZPO, § 121 Abs. 4 ZPO

    b) Für die vom Kläger begehrte Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts als Terminvertreter zur Wahrnehmung der vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main anstehenden Verhandlungsterminen bietet die Regelung des § 121 Abs. 4 ZPO, worauf das Arbeitsgericht im Nichtabhilfebeschluss vom 17. Juni 2015 zutreffend hinweist, unmittelbar keinen Raum (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - L 7 AS 818/13 B, zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. August 2008 - 2 Ta 101/08, NZA-RR 2009, S. 104; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Juni 1998 - 2 WF 28/98, MDR 1999, S. 959 ff. mit Anmerkung Schneider; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Auflage 2015, § 121 ZPO Rz. 11; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Auflage 2016, § 121 Rz. 2).
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